Vordach, Carport, Gartenhaus

Vordächer benötigen in der Regel keinen Bauantrag, das heißt, dass Form und Art, sowie die verwendeten Materialien frei wählbar sind.

Die meisten Gartenhäuser, die zimmerermäßig hergestellt werden, haben dagegen schon einen Umfang, der einen Bauantrag notwendig macht. Carports benötigen in Niedersachsen grundsätzlich einen Bauantrag.

Auch ein Bebauungsplan kann den gestalterischen Spielraum für Carports und Gartenhäuser einschränken.

Meine Leistungen reichen hierbei von der Beratung und der Planung über den Bauantrag bis zur Anfertigung und Fertigstellung des Bauwerks.